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Photovoltaik Großanlagen

Photovoltaik Großanlagen

Sie sind auf der Suche nach einer Fachfirma, die den Bau Ihrer Photovoltaik Anlage vollumfänglich abwickeln kann. Beginnend bei der Planung bis hin zur Montage und sogar das passende Imagevideo können wir selbstverständlich für Sie umsetzen.
Photovoltaik mit F.EE – So einfach wie genial/ Photovoltaikanlagen PV-Anlagen Beratung, Solartechnik

Photovoltaik mit F.EE – So einfach wie genial/ Photovoltaikanlagen PV-Anlagen Beratung, Solartechnik

Unsere Sonne liefert Unmengen von wertvoller Energie – diese Erkenntnis ist genauso einfach wie faszinierend. Die Stromerzeugung ist umweltfreundlich, die bei der Produktion der Solarmodule verbrauchte Energie ist schnell wieder ersetzt. Geben Sie Ihr Projekt in die Hände von erfahrenen Photovoltaik-Experten aus der Oberpfalz und lehnen Sie sich zurück – die Sonne und wir übernehmen den Rest.
Photovoltaikanlagen

Photovoltaikanlagen

Wir installieren Photovoltaikanlagen verschiedener Hersteller, beraten Sie gern in der Entscheidungsfindung und erklären Ihnen die solartechnischen Vorgänge. Natürlich führen wir für Sie auch die Bedarfsberechnungen durch. Rechnen Sie mit uns. Nutzen Sie die Kraft der Sonne. Solaranlagen bieten praktische Lösungen, abgestimmt auf Ihre Haushaltsgröße. Wir planen Ihre Photovoltaik-Anlage von A bis Z, liefern und installieren sie. Alles aus einer Hand! So schonen Sie nicht nur die Umwelt, sondern sparen auch Geld dabei! Denn Sie machen sich mit einer Photovoltaik-Anlage unabhängig von Strompreisen. Und das Beste: Sie bezahlen nicht nur keine Stromrechnungen, sondern können durch eine Einspeisung des nicht benötigten Stroms in das Stromnetz sogar noch Geld verdienen! Versuchen Sie es mit dieser Alternative zu herkömmlichem Strom. Die Natur wird es Ihnen danken!
Photovoltaikanlagen

Photovoltaikanlagen

fest oder nachgeführt Dreifach gut In enger Kooperation mit den Tochterfirmen Solea AG und Solea Service GmbH bietet die PV-EIWA Systemtechnik GmbH & Co. KG den schlüsselfertigen Bau kompletter Photovoltaikanlagen inklusive Service und Wartung an. Die Leistungen der drei sich ideal ergänzenden Firmen können auch einzeln abgerufen werden. Die PV-EIWA ist spezialisiert auf die Konstruktion und Fertigung von Untergestellen. Selbst entwickelte und hergestellte Montagesysteme passen sich flexibel auch schwierigen Untergründen und unterschiedlichsten Modultypen an. Von der Solea AG kommen alle Module und Komponenten – und die Solea Service GmbH übernimmt schließlich alle Leistungen im After-Sales-Bereich. Wir bieten Ihnen den kompletten Bau von festen oder nachgeführten Systemen.
Besteuerung von Photovoltaik-Anlagen

Besteuerung von Photovoltaik-Anlagen

Bundesregierung setzt im Jahressteuergesetz Länderforderungen für Steuererleichterungen und Bürokratieabbau um Bereits im November 2021 hatte sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, steuerliche Hürden bei Anschaffung und Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlage) abzubauen. Niemand soll allein deshalb zum Steuerberater müssen, weil er mit einer Photovoltaik-Anlage einen Beitrag zur Energiewende leistet. Dieses Anliegen beabsichtigt die Bundesregierung nun mit dem Jahressteuergesetz 2022 umzusetzen, das heute vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurde. Hessens Finanzminister Michael Boddenberg, Baden-Württembergs Finanzminister Dr. Danyal Bayaz, Bayerns Finanzminister Albert Füracker, Nordrhein-Westfalens Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk und Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold erklärten: „Es freut uns sehr, dass sich nun auch die Bundesregierung dieses wichtigen Themas annimmt. Gemeinsam können wir durch Vereinfachung und Verzicht auf Steuerbürokratie diejenigen unterstützen, die für Klimaschutz und Energieunabhängigkeit aktiv werden.“ „Wenn uns die EU solche Erleichterungen ermöglicht, müssen wir diese Spielräume auch nutzen. Indem wir auf diesem Weg die private Gewinnung von Solarenergie vereinfachen, setzen wir Anreize für den weiteren Ausbau. Gleichzeitig entlasten wir nicht nur Betreiberinnen und Betreiber, sondern auch die Finanzverwaltung“, zeigten sich die Ministerin und die Minister zufrieden und blickten gleichzeitig nach vorne: „Im weiteren Verfahren gilt es nun gemeinsam sicherzustellen, dass mit dem Jahressteuergesetz die Potenziale zum Bürokratieabbau auch tatsächlich ausgeschöpft werden.“ Bayerns Finanzminister Albert Füracker: „Weniger Bürokratie und zugleich mehr Rechtssicherheit – ein wichtiger Schritt, damit der Betrieb von Photovoltaikanlagen für Bürgerinnen und Bürger deutlich einfacher und attraktiver wird! Auch das Steuerrecht leistet so einen entscheidenden Beitrag zum Gelingen der Energiewende. Gut, dass der Bund endlich diese Forderung Bayerns und der anderen Länder aufgegriffen hat.“ Bei der Ertragsteuer greift der Bund den Appell der Länderkammer auf, den Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen gesetzlich steuerfrei zu stellen. Profitieren sollen Anlagen auf Einfamilienhäusern bis 30 Kilowatt (peak). Bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern liegt die Grenze bei 15 Kilowatt (peak) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit. Bisher gibt es lediglich für Anlagen bis 10 Kilowatt (peak) eine Vereinfachungsregel. Aus Sicht der Länder war dies deutlich zu wenig angesichts der Leistung moderner Anlagen. Hinzu kommen Erleichterungen bei der Umsatzsteuer. Auch dafür hatten sich zuvor einige Länder ausdrücklich stark gemacht und auf eine Berücksichtigung im Jahressteuergesetz gedrängt. Änderungen im EU-Recht machen es nun möglich, Photovoltaik-Anlagen künftig ohne Umsatzsteuer liefern und installieren zu lassen. Zwar ist es schon bisher auch bei privaten Photovoltaik-Anlagen möglich, sich die im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten zu lassen. Das bringt aber vergleichsweise viel Bürokratie mit sich. Betreiberinnen und Betreiber müssen sich beim Finanzamt als „normale“ Unternehmer registrieren, den von ihnen selbst verbrauchten oder ins Netz eingespeisten Strom ihrem Finanzamt laufend melden und versteuern. Künftig bleibt dies den Betreiberinnen und Betreibern erspart. Sie können nun ohne finanzielle Nachteile die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, nach der ihre Umsätze ohne steuerliche Folgen bleiben.
Wartung von Solarthermieanlagen

Wartung von Solarthermieanlagen

Überprüfung und Instandhaltung von solarthermischen Anlagen Eine gut geplante Solarthermieanlage ist eine sehr lohnende Anschaffung. Sie hält oft 20 – 30 Jahre ohne irgendeinen Zwischenfall und auch danach kann sie noch viele Jahre ohne Defekte laufen. Damit sie aber effizient läuft, sollte sie regelmäßig überprüft werden. Als erstes gibt es da die sogenannte Sichtprüfung: Am besten halbjährlich die Kollektoren und die Anlage genau ansehen. Sind offensichtliche Schäden zu erkennen oder kann man aufgrund von kürzlichem Hagelschlag oder Sturmböen von einer möglichen Beschädigung ausgehen, muss ein Fachmann genauer hinschauen. Zudem macht es Sinn, die Anlage alle zwei bis drei Jahre überprüfen zu lassen. Denn nur, wenn die Kollektoren in Ordnung, alle Werte (z. B. der Anlagendruck) richtig eingestellt und die notwendigen Flüssigkeiten in ordnungsgemäßem Zustand und in korrekter Menge befüllt sind, arbeitet Ihre Solarthermieanlage effektiv. Ein Beispiel: Die Solaranlage läuft innerhalb des Systems mit einer Flüssigkeit, die aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzt ist. Dazu gehören zum Beispiel Bestandteile, die dem Frostschutz dienen (Propylenglykol) oder Hemmstoffe, die gegen vorzeitige Korrosion schützen (Inhibitoren). Durch eine Umwälzpumpe werden diese Stoffe regelmäßig durch das ganze System befördert. Diese Flüssigkeit altert im Laufe der Jahre und verliert damit an Wirksamkeit. Neben dieser Alterung kann sie jedoch auch umkippen, also schlecht werden. Genau das kann auch der Flüssigkeit Ihrer Solaranlage passieren. Eine braune Färbung oder ein beißender Geruch sind typische Anzeichen für eine unbrauchbar gewordene Solarflüssigkeit. Ist das der Fall, sollte diese umgehend ausgetauscht werden. Dazu gehören neben dem Ablassen der alten Flüssigkeit auch ein Spülen der Leitungen, das Auffüllen mit einer neuen, passenden Flüssigkeit und das nachträgliche Entlüften des Systems. Zurückgelassene Restluft in den Leitungen kann die Leistung der Anlage immens beeinträchtigen. Ein weiteres Beispiel: Bei der Installation der Anlage liegt die Temperatur während der Befüllung bei circa 20 Grad. Der Druck innerhalb des Systems kann während sich verändernder Temperaturen ansteigen oder sinken. Während das verbaute Membrandruckauslegungsgefäß Druckschwankungen nach oben in der Regel gut von selber ausgleichen kann, sind Druckabweichungen nach unten nachteilig für die Leistung der Anlage, weil dies zu Unterbrechung des Volumenstroms innerhalb des Solarkreislaufs führen kann. Dies sollte behoben werden. Ursachen für eine solche Druckabweichung können kleine Leckagen sein, also undichte Stellen innerhalb des Systems. Sie können durch Verschleiß, Alterungserscheinungen oder das Picken von Vögeln (sogenannter Tierbiss) entstehen. Das Ausbessern und Nachjustieren der Anlage sollte genau wie das Auffüllen von Solarflüssigkeit immer nur von einem Fachmann mit den passenden Gerätschaften durchgeführt werden. Wissen Sie noch, wann Ihre Solarthermieanlage zuletzt geprüft oder gewartet wurde? Sind Sie unsicher, ob Ihre Sonnenheizung noch effizient arbeitet? Wenden Sie sich an uns!